Betreuungsdienstleistungen und Holzvermarktung
- FBG Eitorf
- 3. Dezember 2018
Betreuungsdienstleistungen und Holzvermarktung – gravierende Änderungen ab 2019
In NRW endet spätestens mit dem 31.12.2019 aus wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gründen die jahrzehntelange kooperative Holzvermarktung (letztes Urteil dazu s. BGH vom 12. Juni 2018).
Wir als Waldbesitzer müssen uns auf gravierende Neuerungen einstellen:
Kein Holzverkauf mehr für den Privat- und Kommunalwald über den Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Beendigung der indirekten Förderung der Betreuungsdienstleistungen des Landesbetriebs. Stattdessen Einführung der direkten Förderung des Waldbesitzes bis spätestens Ende 2020.
Kündigung der laufenden Beförsterungsverträge Ende 2020.
Umstellung des forstlichen Betreuungsangebots auf Vollkosten.
Auschreibungspflicht von Betreuungsdienstleistungen gemäß Förderrichtlinien für den Waldbesitz zwecks direkter Förderung. Auf diese Ausschreibung kann sich dann auch der Landesbetrieb bewerben.
Was bedeutet „privat vor Staat“ für uns als FBG Eitorf?
„Einfache, sichere Holzvermarktung“ und „Beförsterung“ sind Kernargumente für die FBG-Mitgliedschaft. Damit wir diese Leistungen weiter anbieten können, müssen wir uns stärker professionalisieren. Das bedeutet:
- Holzvermarktung durch Kooperation mit anderen FBGs und Dienstleistern sichern, etwa über einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.
- Die FBG förderfähig machen bis zur Vollförderfähigkeit durch
1. die Erhöhung des PEFC-Zertifizierungsgrades der Mitgliedsflächen auf über 80%
2. eine „Forsteinrichtung“. - Know-how organisieren für eine direkte Förderung.
- Die Mitglieder stärker dazu bringen, ihren Holzeinschlag für erforderliche Transport- und Vermarktungsmengen (Sortimente!) rechtzeitig (mit dem Förster) abzustimmen und zu „annoncieren“.